Abfertigungsvorsorge

Abfertigung NEU

Seit 1. Jänner 2003 hat jeder Dienstnehmer Anspruch auf eine Abfertigung – egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, pro Mitarbeiter monatlich 1,53 % seines monatlichen Bruttogehaltes in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Diese Abfertigungsbeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen über die Gebietskrankenkasse einbezahlt und von dieser an die gewählte Vorsorgekasse weitergeleitet.

Vorteile dieses Systems

  • kalkulierbare, laufende Beiträge
  • Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar
  • Beiträge sind versicherungssteuerfrei

 

Abfertigung ALT

Trotz Einführung der „Abfertigung NEU“ im Jahr 2003 ist das alte Abfertigungssystem für viele Arbeitgeber noch ein Thema. Pensionierungen, Betriebsübergaben oder -schließungen stellen oft hohe Anforderungen an die Liquidität eines Unternehmens. Für den Fall des Ausscheidens von Mitarbeiter, die noch in die Abfertigung ALT fallen (Eintritt in Ihr Unternehmen vor dem 1. 1. 2003), sollten Sie daher gut vorsorgen – denn das alte Abfertigungsrecht gibt Ihren Mitarbeitern Anspruch auf bis zu einem Jahresgehalt! Besonders wenn mehrere altgediente Mitarbeiter gleichzeitig in Pension gehen, kann es zu massiven Liquiditätsproblemen kommen, die sogar unternehmensgefährdend sein können.

Eine Abfertigungsvorsorge bietet maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte, deren Ausprägungen auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber abgestellt sind. Die Aufwände werden transparent und sind dadurch planbar, Liquiditätsengpässe werden durch die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wirtschaftsjahre vermieden.

Folgendes ist betreffend Abfertigung ALT anzumerken bzw. hervorzuheben:

  • Abfertigungsansprüche können auch durch eine Vereinbarung nicht aufgehoben werden.
  • Im Todesfall eines Arbeitnehmers müssen 50 % des Anspruches an die unterhaltspflichtigen Hinterbliebenen geleistet werden.
  • Für nur 45 % der bestehenden Abfertigungsansprüche müssen Sie Rückstellungen bilden.
  • Ein verpflichtender Aufbau eines Wertpapierdepots als Liquiditätsreserve ist seit 2007 nicht mehr vorgeschrieben. Fehlbeträge von bis zu 100 % der Abfertigungsansprüche können entstehen.
  • Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften haften dafür sogar mit dem Privatvermögen.

Wenn Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

  • Liquiditätssicherung durch gleichmäßige und planbare Kosten
  • Entfall des Risikos der persönlichen Haftung von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Personengesellschaften
  • Steuerfreies Ansparen
  • Bei Wegfall des Anspruches verbleibt das angesparte Geld als Betriebskapital
  • Optimierung der bilanziellen Darstellung
  • Reduktion bzw. Ausschluss des Nachhaftungsrisikos bei Unternehmensübergang

Um diese Risiken für Sie als Unternehmer zu reduzieren und steuerliche Optimierungen auszunutzen, kann über einen Versicherungsvertrag der Aufwand für die Abfertigungen gleichmäßig über die Dienstzeit verteilt werden. Wird die Abfertigung fällig, so erhält das Unternehmen den Betrag von der Versicherung und leitet ihn ergebnisneutral an den Mitarbeiter weiter.

 

Selbstständigen-Vorsorge

Seit 2008 kann jeder österreichische Unternehmer 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage für die steuersparende Vorsorge vorsehen. Als Ausgleich für die Selbstständigenvorsorge wurden die Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige um 1,45 %-Punkte auf 7,65 % gesenkt. Je nach Berufsgruppe ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig:

  • Verpflichtend: Gilt für alle Gewerbetreibenden oder „Neue Selbstständige“ mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG.
  • Freiwillig: Als Freiberufler, Arzt, Apotheker, Anwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar, Land- oder Forstwirt, können Sie sich innerhalb von zwölf Monaten ab Aufnahme der selbstständigen Berufsausübung einmalig für die Teilnahme entscheiden. Wichtig: Die Entscheidung ist nicht revidierbar.

Ob freiwillig oder verpflichtend – Sie schaffen auf jeden Fall eine steuerschonende Vorsorgelösung für Ihre Zukunft:

  • volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
  • KESt und KÖSt-freie Veranlagung in der Vorsorgekasse
  • zusätzliche steuerfreie Rente ab Pensionsantritt
  • Einmalauszahlung nur mit 6 % versteuert
  • Bruttokoapitalgarantie auf die geleisteten Beiträge
  • jährliche Information über ihren persönlichen Kontostand

 

Da es für jede Berufsgruppe unterschiedliche Kriterien gibt, wird auf die Dastellung hier verzichtet. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

 

 

 

 

 

Bildquelle: Jetti Kuhlemann, pixelio.de