Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Versicherungsschutz in Bezug auf von dritter Seite gegen das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen aus dem operativen Geschäft ihrer Mitarbeiter erhobene Ansprüche bietet eine (im amerikanischen Sprachraum so genannte) Errors & Omissions (E&O)-Versicherung; ein Begriff, der sich auch hierzulande immer mehr durchsetzt. Für die optimale Absicherung kann die E&O Versicherung kann mit einer D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter) kombiniert werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung sollte für jede selbstständige oder freiberuflich tätige Person und Firma ein Muss sein. Gesetzlich ist jede Person und Firma zum Ersatz jedes Schadens in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Unternehmer haften auch für ihre Beschäftigten.
Betriebe und freie Berufe unterliegen einer Vielzahl von Haftungsrisiken:
- Betriebsstättenrisiko: Kunden, Mitarbeiter oder Nachbarn können durch die Betriebsstätte zu Schaden kommen und Haftpflichtansprüche stellen.
- Deliktshaftung: Durch die berufliche Tätigkeit oder die hergestellten und/oder gelieferten Produkte und Leistungen können schuldhaft Schäden verursacht werden.
- Vertragliche Haftung: Wird ein Vertragspartner durch die Tätigkeit oder die Produkte und Leistungen geschädigt, entstehen Haftungsansprüche aus Vertrag.
- Gefährdungshaftung: Betriebe und freie Berufe unterliegen verschiedenen Gefährdungshaftungen, teilweise mit Versicherungspflicht (z.B. Kraftfahrzeuge), teilweise ohne (z.B. Umwelthaftung).
Neben der Betriebsstätte lösen auch Arbeiten auf fremden Grundstücken (z.B. Montagetätigkeiten) besondere Haftungsrisiken aus. Darüber hinaus haftet der Betriebsinhaber für seine Mitarbeiter im Zuge der Gehilfenhaftung.
Haftpflichtansprüche können sich auf die Schädigung oder Tötung von Personen, auf Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen oder auf Schäden am Vermögen beziehen.
Haftpflichtrisiken sind in aller Regel existenzgefährdende bis -zerstörende Risiken.
Brauchen Sie eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung?
Wir differenzieren genau, wie hoch Ihr Risiko ist. So kann eine freiberufliche Person, die ihre Tätigkeit in der Wohnung ausübt, vielleicht auf eine Berufshaftpflicht bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verzichten. Brauchen Sie also eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung? Sie sollten sich dazu folgende Fragen stellen:
- Besteht ein allgemeines Risiko (z.B. durch Geschäfts- und Büroräume)?
- Kommen Kunden in Ihre Geschäftsräume?
- Gibt es Betriebsräume mit Zugang von öffentlichen Wegen oder Straßen?
- Sind Sie oder Ihre Beschäftigten bei Kunden tätig oder beraten diese?
- Besteht das Risiko, dass Schäden durch Ihre Tätigkeit eintreten können?
- Wird mit Produkten gehandelt, die Schäden verursachen können (z.B. Lebensmittel, Geräte, Chemikalien)?
- Wird etwas verarbeitet, bearbeitet, zusammengesetzt, vervollständigt?
- Besteht ein besonderes Risiko (z.B. Import oder Herstellung von Produkten)?
Sobald Sie auch nur eine Frage mit Ja beantworten, sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen und einen Vergleich anfordern. Und wenn Sie diese Versicherung schon haben, dann ist sie mit über 90%iger Sicherheit zu teuer oder beinhaltet vielfach riskante Haftungslücken!
Auch dann sollten Sie einen Vergleich bzw. Vergleichsangebote anfordern. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!