betriebliche Altersvorsorge

Mit der steuerfreien Zukunftssicherung schaffen Sie eine wichtige Basisvorsorge für Ihre Mitarbeiter. Jährlich stehen Ihnen als Dienstgeber € 300 steuerfrei zur Verfügung, die Sie in eine Lebens-, Unfall- und/oder Krankenversicherung – und somit in die Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter – investieren können.

Die rechtliche Grundlage dafür ist im § 3 Abs. 1 Ziff. 15 a EStG verankert. Auch für nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer sowie angestellte Familienmitglieder von Einzelunternehmern und Freiberuflern kann auf diese Weise eine Zusatzvorsorge aus Betriebsmitteln finanziert werden.

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge geeignet?

  • Die Zukunftssicherung können Sie grundsätzlich für all Ihre Mitarbeiter abschließen.
  • Sie können aber auch nur einzelne Mitarbeiter-Gruppen begünstigen. Wichtig ist dabei nur, dass bei der Auswahl objektive Kriterien zur Anwendung kommen.

Vorteile für Sie als Unternehmer

  • Innovative Form der „Gehaltserhöhung„:
  • Motivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.
  • Die Beiträge bis € 300 p. a. sind als steuermindernde Betriebsausgabe absetzbar.
  • Es fallen keine Lohnnebenkosten bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • Wesentlich höhere Erträge als bei privater Vorsorge aufgrund der Steuerersparnis.
  • Beiträge bis € 300 p. a. sind lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei.
  • Kostengünstige Eigenleistungen zur Erhöhung der Zukunftssicherung sind möglich.
  • Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Pension oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
  • Die Kapitalleistung ist zur Gänze steuerfrei, eine laufende Pensionszahlung bis zur Erreichung des Ablösekapitals.

 

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, womit Sie wählen können, ob Sie Ihren Mitarbeitern eine freiwillige Sozialleistung zukommen lassen möchten oder ob Sie Ihren Mitarbeitern die Finanzierung durch eine Bezugsumwandlung ermöglichen:

 

Zukunftssicherung als freiwillige Sozialleistung (dienstgeberfinanziert)

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 15 a EStG als freiwillige Sozialleistung anbieten, können Sie pro Mitarbeiter jährlich maximal € 300 investieren – völlig steuerfrei und ohne jegliche Lohnnebenkosten.
Natürlich können Ihre Mitarbeiter auch selbst zusätzlich weitere Beiträge einzahlen.

Die Auszahlung aus der Pensionsvorsorge erfolgt direkt an den Mitarbeiter – durch den Steuervorteil mit wesentlich mehr Ertrag als bei einer privaten Vorsorge.

 

Zukunftssicherung als Bezugsumwandlung (dienstnehmerfinanziert)

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerneIhr Mitarbeiter schließt mit Ihnen eine Umwandlungsvereinbarung ab. Somit werden monatlich bis zu € 25 seines Gehalts in ein Vorsorgemodell gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 15 a EStG investiert. Ihr Arbeitnehmer spart sich damit die Lohnsteuer und für Ihr Unternehmen verringern sich gleichzeitig die Lohnnebenkosten. Die Sozialversicherung bleibt bei diesem Modell aufrecht.
Auch hier erfolgt die Auszahlung aus der Pensionsvorsorge später direkt an den Mitarbeiter – natürlich kann er ebenfalls mit mehr Ertrag rechnen, als das bei einer aus versteuertem Einkommen finanzierten Vorsorge der Fall wäre.

Mit der steuerfreien Zukunftssicherung können Sie auch in eine Unfall- und/oder Krankenversicherung investieren. Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.