Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten Ihrer Rechtsberatung sowie das Kostenrisiko zur Verfolgung Ihrer berechtigten Ansprüche durch die Instanzen. Sinn der Rechtsschutzversicherung ist es, das Prozesskostenrisiko abzusichern. Mit der Rechtsschutzversicherung können Sie den Ausgang des Ermittlungsverfahrens selbst mitbestimmen.

Es werden folgende Versicherungsarten angeboten:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Kommunen oder Verbände
    • Versichert sind Risiken, bei denen den Versicherten ein Strafverfahren droht.
    • Der Versicherungsschutz umfasst die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Beistandsleistung von Zeugen und Sachverständigengutachten.

 

  • Einzel-Straf-Rechtsschutz für kommunale Bedienstete
    • Spezial-Straf-Rechtsschutz für konkrete Einzelpersonen

 

  • Verkehrs-Rechtsschutz für den Fuhrpark
    • Verfolgung von Ersatzansprüchen gegenüber einem Schädiger
    • Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen, z.B. Kauf oder Leasing
    • Verfahren vor Verwaltungsgerichten in Fragen der Fahrerlaubnis
    • Verteidigung bei Ermittlungs- und Strafverfahren

 

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge

 

  • Kommunal-Rechtsschutz speziell für kleinere bis mittlere Gemeinden
    • Strafrechtsschutz
    • Vertragsrechtsschutz aus schuldrechtlichen Verträgen
    • Arbeitsrechtsschutz
    • Finanz- und Sozialrechtsschutz
    • Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
    • Verwaltungsrechtsschutz

 

  • Firmen-Rechtsschutz
    • für kommunale Betriebe

 

Beim Kommunal- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz sind auch die gesetzlichen Vertreter der Organe, die Bediensteten und ehrenamtlich tätigen Personen bei amtlicher oder dienstlicher Tätigkeit versichert.

Selbstverständlich sind dies nur Beispiele. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.

 

 

 

 

Bildquelle: Thorben Wengert, pixelio.de