Vermögensschadenversicherung (D&O)

Zur Vervollständigung des kommunalen Versicherungsschutzes können wir rechtlich selbständigen kommunalen (ausgegliederten) Unternehmen eine so genannte D&O-Versicherung anbieten.

Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Dabei handelt es sich um eine Versicherung zugunsten Dritter.

Durch diese Versicherung werden die Organmitglieder Ihres Unternehmens vor persönlicher Inanspruchnahme wegen Vermögensschäden geschützt, die sie dem Unternehmen selbst oder einem Dritten zugefügt haben.

Über den von Ihrem Unternehmen als Versicherungsnehmer abzuschließenden D & O-Vertrag sind alle gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglieder

  • des Aufsichtsrates,
  • des Vorstandes oder
  • der Geschäftsführung

als geschützte Personen versichert.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos. Wir beraten Sie gerne!Je nach Größe der ausgegliederten Gesellschaft können Sie die Versicherungssummen wählen und auf dieser Basis den ergänzenden Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine D&O-Versicherung „nur“ Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens bietet, nicht aber für das Unternehmen selbst, welches eine D&O-Versicherung abschließt. Eine D&O Versicherung wird daher häufig als Anreiz (Incentive) für Manager von Unternehmen eingesetzt. Das Unternehmen selbst kann durch eine Vermögens-Eigenschaden-Versicherung abgesichert werden.

Wir informieren Sie gerne über weitere Einzelheiten.

 

 

 

Bildquelle: Gerd Altmann, pixelio.de