Wohngebäudeversicherung
Soweit Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, kann Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm im Rahmen einer Verbundenen Gebäudeversicherung in einem Versicherungsvertrag beantragt werden.
Vorteil dieser Versicherungsform ist die kontinuierliche Anpassung der Versicherungssumme an das sich ändernde Preisgefüge. Darüber hinaus ist eine Unterversicherung – sind die Voraussetzungen des Vertrages erfüllt – ausgeschlossen.
Feuerversicherung
Neben der Versicherung von Gebäuden und deren Inhalt kommt der beitragsfreien Mitversicherung von Kostenpositionen (Räumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten und Sachverständigenkosten) besondere Bedeutung zu.
Was ist üblicherweise versichert?
- Brand (Sengschäden gelten meist nicht versichert)
- Blitzschlag (direkter Übergang des Blitzes auf Sachen; Überspannungs- oder Induktionsschäden sind meist nicht versichert – können aber im Bedarfsfall über eine Klausel eingeschlossen werden)
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
Leitungswasserversicherung
Der Leitungswasserversicherung kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Waren in der Vergangenheit nur wenige Räume eines Gebäudes mit wasserführenden Anlagen ausgerüstet, so befinden sich heute in fast allen Räumen Wasser- oder Heizungsleitungen.
Eine große Gefahr geht auch von überalterten Rohrnetzen aus, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel oft nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erneuert werden können.
Was ist üblicherweise versichert?
- Leitungswasser (aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung; aus sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung, oder aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung)
- Rohrbruch (Bruchschäden an den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung)
- Frost (hier werden meist auch Schäden z. B. an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Heizkörpern, Boiler etc. und Folgeschäden, z. B. durch Kurzschluss, ersetzt)
Sturm-/Hagelversicherung
Einsetzende Klimaveränderungen – hervorgerufen durch die kontinuierliche Erwärmung der Erde – lassen eine Zunahme von Stürmen erwarten. Die Sturmschadenversicherung ist ein Teil der Elementarschadenversicherung, die erweitert werden kann auf Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck und Vulkanausbruch.
Was ist üblicherweise versichert?
- Sturm (z.B. mind. Windstärke 8; versichert ist meist sowohl die direkte Einwirkung z. B. Abdecken des Daches als auch Schäden die dadurch entstehen, dass Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen geworfen werden; auch Folgeschäden sind mitversichert: Nachdem das Dach abgedeckt wurde, beginnt es zu regnen und der Regen richtet zusätzliche Schäden im Gebäude an)
- Hagel (unabhängig von der Windstärke)
Einbruchdiebstahlversicherung
Ein Einbruchdiebstahl liegt u. a. vor, wenn der Dieb:
- in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen
- aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte
- in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und Mittel (siehe die ersten beiden Punkte bei Definition Raub) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten
- in einem Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt oder dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb des Versicherungsortes durch Raub an sich genommen hatte
- in einem Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er – auch außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte
Raubversicherung
Ein Raub liegt u. a. vor wenn:
- gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Arbeitnehmer Gewalt angewendet wird um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten
- der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll
- dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Glasversicherung
In der Glasversicherung können folgende Versicherungsformen angeboten werden:
- Gebäude-Glas-Pauschal-Versicherung: nach Gebäude-Neubauwert zur Zeit der Antragsstellung in EUR (Beitragsanpassung aufgrund des Teuerungszuschlages) und nach Gebäude-Versicherungssumme, Wert 1914 in Mark (analog dem Gebäudevertrag nach VGB, Beitragsanpassung nach der Beitragsrichtzahl)
- Versicherung nach Versicherungssumme (Wiederherstellungskosten – ohne Rabatte – zur Zeit der Antragsstellung)häufig genutzt für künstlerische Verglasungen (Beitragsanpassung aufgrund des Teuerungszuschlages)
- Versicherung nach qm Größe der Scheibe: Üblicherweise genutzt für Scheiben über 6 qm Größe (Beitragsanpassung aufgrund des Teuerungszuschlages). Die Glasversicherung deckt das Bruchrisiko an fertig eingesetzten Scheiben der Innen- und Außenverglasungen. Versichert werden können auch Anstrich, Malereien, Schriften und sonstige Verzierungen sowie Glasbuchstaben. Der Aufbau von Gerüsten zur Ersatzausführung, das Beseitigen und Wiederanbringen von Gegenständen, die das Einsetzen der Scheiben behindern, gelten ebenso mitversichert, wie die Kosten für eine erforderliche Notverglasung.
Waldbrandversicherung
Die Waldbrandversicherung deckt die mit einem Waldbrand verbundenen Kosten des entgangenen Holzzuwachses sowie der vorgeschriebenen Wiederaufforstung. Entschädigung wird für solche Schäden am Wald- und Holzbeständen gekeistet, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen.
Es können auch Schäden und Kosten durch Löscharbeiten, Gegenfeuer, Niederreißen oder notwendiges Ausgraben versichert werden.
Werkverkehrversicherung
Die Werkverkehrversicherung umfasst die Risiken aus dem Transport von Gütern mit eigenen Fahrzeugen zu eigenen Zwecken. Eine Werkverkehrversicherung bietet sich vor allem an für die Beladung von Krankenwagen, Feuerwehrwagen, Geschirrmobilen/Spielmobilen etc. Versichert ist der Transport der bezeichneten Güter, die Sie im Werkverkehr mit den aufgeführten Fahrzeugen befördern.
Üblicherweise erstreckt sich der Versicherungsschutz auf:
- Transportmittelunfall
- Feuer
- Explosion – außer durch Atomenergie
- Höhere Gewalt
- Der Diebstahl der ganzen Ladung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert werden.
Wenn wir auch für Sie Sicherheit schaffen sollen, dann kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.
Bildquellen:
Jugendstilgebäude, Dieter Schütz, pixelio.de
Wasserrohre, Holger Meyer, pixelio.de
Einbruchdiebstahl, Christoph Droste, pixelio.de
Waldbrand, Sindy & Mike, Flickr.com